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| AGB |
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| Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend
«AGB») gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte
(nachfolgend gemeinsam «Dienstleistungen») von Blackpoint Net AG (nachfolgend «Blackpoint»). Als Kunde wird jede
natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft
bezeichnet, welche mit Blackpoint einen Vertrag abgeschlossen hat. |
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| 1. Geltungsbereich |
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| Die AGB gelten für alle Dienstleistungen – kostenpflichtig oder
gratis – welche Blackpoint erbringt. Die übrigen Vertragsbestimmungen,
wie schriftliche Individualvereinbarungen, Leistungsbeschreibungen,
Service Level Agreements, usw. gehen den
AGB im Falle von Widersprüchen vor. Die jeweils aktuelle und
verbindliche Fassung der AGB wird auf dem Internet unter
www.blackpoint.net publiziert.
Eine schriftliche Ausgabe kann bei Blackpoint bezogen werden.
Im Bereich von Internet-Dienstleistungen gelten insbesondere
die Internet-Benutzungsrichtlinien von Blackpoint. |
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| 2. Leistungen von Blackpoint |
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| Blackpoint kann keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und
störungsfreies Funktionieren ihrer Dienstleistungen oder für
bestimmte Übertragungszeiten und Kapazitäten sowie für einen
absoluten Schutz ihres Netzes vor unerlaubten Zugriffen oder
unerlaubtem Abhören übernehmen. Zur Vertragserfüllung kann
Blackpoint jederzeit Dritte beiziehen.
Blackpoint betreibt unter dem Namen CityTel eine Telefonanlage an einem Telefonanschluss bei Netzbetreibern eigener Wahl. Die von Blackpoint angebotene Leistung besteht aus der Weiterleitung eines Telefongespräches von einem gemieteten Teilnehmernetzanschluss über das Internet an den Kunden.
Blackpoint stellt keinen Teilnehmernetzanschluss bereit. Blackpoint
behält an ihren Rufnummern das Eigentumsrecht. Eine Zuteilung von Rufnummern an den Kunden erfolgt nicht.
Soweit Blackpoint kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, hat der
Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Blackpoint ist
befugt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste
jederzeit einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch
ergibt sich daraus nicht. |
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| 3. Pflichten des Kunden |
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| Der Kunde ist verpflichtet, Blackpoint jederzeit seine aktuellen Daten
wie Namens- und Adressdaten bekannt zu geben und entsprechende
Änderungen unverzüglich online, schriftlich oder per Fax
mitzuteilen. Der Kunde hat für die Benutzung seines Anschlusses,
den Gebrauch von Passwörtern bzw. für den Abruf der zur
Verfügung gestellten Dienstleistung in jedem Fall einzustehen,
namentlich auch durch Wahl erhöht kostenpflichtiger Nummern
sowie bei Benutzung durch Drittpersonen. Der Kunde hält sämtliche
Vertragsdaten, wie PIN- und PUK-Code sowie andere
Codes und Passwörter geheim, insbesondere verpflichtet er
sich, die Daten sicher zu verwahren und niemandem zugänglich
zu machen. Er ist bei Missachtung dieser Schutzbestimmung für
sämtlichen daraus entstehenden Schaden haftbar. Der Kunde
hat Blackpoint umgehend über jede unerlaubte Nutzung oder den
Verlust seiner Vertragsdaten oder seiner SIM-Karte zu informieren. |
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| 4. Preise |
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| Die aktuellen und verbindlichen Preise sind auf dem Internet
unter www.blackpoint.net publiziert oder bei Blackpoint direkt erhältlich.
Änderungen von Preisen und Rabatten für Blackpoint Dienstleistungen
werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und sind jederzeit
und auf einen beliebigen Termin möglich. Sollte der Kunde
durch eine solche Änderung erheblich benachteiligt sein, so ist
er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der neuen Preise zu
kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten
der neuen Preise oder Rabatte. Die Änderung von Steuer- oder
anderen massgeblichen Abgabesätzen berechtigt Blackpoint, ihre
Tarife ohne entsprechende Vorankündigung anzupassen. Der
Kunde hat in diesem Fall kein Kündigungsrecht. Roamingtarife
und Preise für Mehrwertdienste, Sonderdienste und Kurznummern
können jederzeit ohne vorgängige Mitteilung geändert werden. |
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| 5. Zahlungsbedingungen |
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| Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung
gestellten Betrages spätestens bis zu dem auf dem Rechnungsformular
angegebenen Fälligkeitsdatum. Die geschuldeten
Beträge aus der Benutzung von Mehrwertdiensten (o.ä.) werden
dem Kunden mit der Rechnung von Blackpoint belastet.
Blackpoint ist bei geringfügigen Rechnungsbeträgen berechtigt, die
Rechnungsstellung zu verschieben. Innert der Zahlungsfrist
kann der Kunde schriftlich und begründet Einwände gegen die
Rechnung erheben. Danach gilt die Rechnung als vorbehaltlos
akzeptiert. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert
der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne
weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 6 %
zu bezahlen. Blackpoint ist berechtigt, pro Mahnung mindestens
CHF 20.– in Rechnung zu stellen. Weitere Gebühren bleiben vorbehalten.
Bleibt die Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist aus, ist
Blackpoint berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden
ohne weitere Mitteilung zu sperren oder einzustellen.
Die nutzungsunabhängigen Entgelte wie etwa die vollumfänglichen
Grundgebühren sind auch bei gesperrten oder eingestellten
Dienstleistungen geschuldet. Blackpoint kann bei begründeten
Zweifeln an der Einhaltung der vertraglichen Zahlungsbedingungen
von ihren Kunden jederzeit Sicherheitsleistungen verlangen. |
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| 6. Datenschutz und Geheimhaltung |
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| Blackpoint verpflichtet sich, Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten
und die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten. Blackpoint
verwendet Personendaten zur vertrags- und gesetzeskonformen
Abwicklung und Erfüllung der angebotenen Dienstleistungen, zur
Pflege der Kundenbeziehung sowie zur Entwicklung, Gestaltung
und bedarfsgerechten Unterbreitung von Dienstleistungsangeboten.
Erbringt Blackpoint zusammen mit Dritten oder über Dritte – im In- und
Ausland – eine Leistung, namentlich Anrufe auf Netze anderer
Anbieter, Informationsdienste, Roaming, WAP, SMS-Abfragen,
info-kiosk etc., oder bezieht der Kunde Leistungen von Dritten
über das Netz von Blackpoint so kann Blackpoint diesen Dritten
Daten über die Kunden bekannt geben, soweit diese Bekanntgabe
für die Erbringung und Abwicklung dieser Leistungen oder
für das Inkasso notwendig ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Ausland die Aufbewahrung,
Bearbeitung und die Weitergabe von Personendaten anderen als
in der Schweiz geltenden Gesetzen unterstehen kann.
Im Rahmen der Bearbeitung von Personendaten, die für den
Abschluss oder die Abwicklung eines Vertrages notwendig
sind, kann Blackpoint mit Behörden sowie mit Unternehmen,
die mit der Schuldeintreibung oder der Kreditauskunft
betraut sind, Daten austauschen oder ihnen Daten übergeben,
wenn der Austausch oder die Übergabe zur Prüfung der
Kreditwürdigkeit oder zur Geltendmachung von Forderungen
erfolgt. |
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| 7. Telefon-, Internetmissbrauch |
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| Der Kunde ist verpflichtet, bei der Benutzung der Dienstleistungen
von Blackpoint diese AGB, die übrigen Vertragsbestimmungen
sowie die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Insbesondere
dürfen die Dienstleistungen nicht zur Erfüllung von strafrechtlichen
Tatbeständen missbraucht werden. Als Missbrauch gilt
namentlich auch ein Weiterverkauf der Dienstleistungen durch
den Kunden an Dritte und/oder die Verwendung der Dienstleistungen
zur Terminierung von Anrufen auf dem Netz
von Blackpoint mittels VoIP-Gateways oder ähnlichen Ausrüstungen.
Ein Weiterverkauf darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
von Blackpoint erfolgen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind
auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen. Vorbehalten
bleibt Ziff. 10 dieser AGB. |
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| 8. Lieferung von Gegenständen und Gewährleistung |
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| Gegenstände, die dem Kunden geliefert werden, bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von
Blackpoint. Der Kunde räumt Blackpoint das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt
im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.
Blackpoint schliesst jegliche Gewährleistung für Kaufgegenstände
und bezüglich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der
zugänglich gemachten Informationen im gesetzlichen Rahmen
aus und tritt gleichzeitig sämtliche ihr zustehenden Ansprüche
gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten an den Kunden ab. |
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| 9. Haftung von Blackpoint |
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| Blackpoint ist bemüht, die Dienstleistungen möglichst fehlerlos und unterbruchsfrei zu erbringen. Dennoch kann Blackpoint Betriebsunterbrüche und Pannen nicht gänzlich ausschliessen. In keinem Fall kann Blackpoint für irgendwelche Schäden oder Folgeschäden, Datenverlusten, Datenveränderungen, Verzögerungen, Nichterreichbarkeit der Syteme oder andere Schäden haftbar gemacht werden.
Insbesondere haftet Blackpoint nicht für Nichterreichbarkeit bzw. lange Zugriffszeiten der Dienstleistungen via Datennetze, die nicht von Blackpoint betrieben werden.
Für von Dritten erstellte respektive bei Dritten abrufbare Inhalte
bzw. Leistungen ist Blackpoint nicht verantwortlich. Für solche
Inhalte oder Leistungen kann Blackpoint daher weder eine Zusicherungen
abgeben noch eine Haftung oder Gewährleistung
übernehmen. |
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| 10. Beginn, Kündigung, Sperrung |
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| Diese AGB gelten auch für die Vertragsverhandlungen zwischen
Blackpoint und dem Kunden. Bezüglich jedem Zugang (CityTel Abonnement,
Festnetzanschluss, ADSL, VDSL, SDSL, Hosting usw.) besteht ein individueller
Vertrag.
Der Vertrag beginnt in der Regel mit der Annahme der schriftlichen
Bestellung einer Dienstleistung durch Blackpoint. Im Falle
einer Bestellung via Internet beginnt der Vertrag dann, wenn der
Kunde von Blackpoint die entsprechende Vertragsbestätigung
schriftlich oder via E-Mail erhält. In jedem Falle beginnt der Vertrag,
wenn die Dienstleistung vom Kunden benutzt wird. Blackpoint
behält sich das Recht vor, den Vertragsabschluss von der Leistung
einer Sicherheit abhängig zu machen.
Auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Verträge sind mit einer Frist von drei (3) Monaten auf das Ende eines Monats kündbar, sofern die Mindestvertragszeit abgelaufen ist. Verträge mit einer bestimmten Vertragsdauer sind mit
einer Frist von drei (3) Monaten auf das Ende der bestimmten
Dauer kündbar. Erfolgt keine
Kündigung, verlängert sich die Dauer eines Vertrages stillschweigend um jeweils eine Abrechnungsperiode (3 Monatbe bei ADSL, VDSL. 1 Jahr bei Hosting. 1 Monat bei Server Housing, Colocation, CityTel)
Bezieht der Kunde mehrere Dienstleistungen von Blackpoint, so hat
er die Dienstleistung zu spezifizieren, die gekündigt wird.
Wird ein Vertrag mit bestimmter Dauer durch den Kunden ausserterminlich
gekündigt, ist ebenfalls die oben erwähnte Kündigungsfrist
einzuhalten. Es werden die mit dem Kunden vereinbarten
Bearbeitungsgebühren sowie allfällige weitere vereinbarte
Gebühren fällig. Das Gleiche gilt für die Umwandlung in ein
kleineres Dienstleistungspaket.
Das Recht der Parteien zur fristlosen Auflösung des Vertrages
aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten. Erfolgt die Zahlung
nicht bis zum Ablauf der Zahlungsfrist, so ist Blackpoint ohne weiteres
berechtigt Dienstleistungen zu sperren und dem Kunden für
die Sperrung und/oder Entsperrung mindestens CHF 50.– zu
verrechnen. Wird die Rechnung nach erfolgter Mahnung bezahlt,
so können die Dienstleistungen gegen Verrechnung einer
Gebühr wieder entsperrt werden. Blackpoint hat bei Vorliegen wichtiger
Gründe (z.B. widerrechtlicher Gebrauch gemäss Ziff. 7) das
Recht, sämtliche oder einzelne Dienstleistungen einzustellen
und die entsprechenden Verträge mit dem Kunden fristlos zu kündigen.
Dies gilt insbesondere, falls der Kunde nicht fristgerecht
eine von Blackpoint geforderte Sicherheit leistet oder in Fällen der
missbräuchlichen Verwendung von Dienstleistungen, bei der
Gefährdung von Einrichtungen von Blackpoint oder von Partnern
von Blackpoint, der drohenden oder akuten Gefährdung von überwiegenden
öffentlichen oder privaten Interessen, im Falle des in
hohem Masse steigenden Entgeltaufkommens, das die
Annahme rechtfertigt, dass der Kunde die Entgelte nicht
vertragsgemäss entrichten können wird, bei Zweifeln an der
Zahlungsfähigkeit des Kunden. Blackpoint kann in solchen Fällen
statt zu kündigen die Dienstleistung sperren. Bei Sperrung oder
Vertragsauflösung haftet der Kunde für sämtliche Schäden vollumfänglich.
Im Fall von Einstellung und Kündigung der Dienstleistung
schuldet der Kunde insbesondere die vereinbarte Bearbeitungsgebühr.
Blackpoint ist in solchen Fällen nicht haftbar. Der
Kunde hat Blackpoint zudem zur Deinstallation der von ihm benutzten
Einrichtungen Zugang zu gewähren.
Unbenutzte CityTel Konten werden nach 60, resp. 120 Tagen gelöscht und die Rufnummern werden wieder freigegeben. Massgebend für die Berechnung dieser Frist ist der letzte getätigte Anruf über die CityTel Rufnummer. Ist kein Guthaben auf dem CityTel-Konto vorhanden, wird das Konto nach 60 Tagen deaktiviert. Bei einem Guthaben auf dem CityTel-Konto gilt eine Frist von 120 Tagen. Allfällige Restguthaben können nicht zurückerstattet werden. |
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| 11. Änderung der AGB und der übrigen Vertragsbestimmungen |
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| Blackpoint behält sich das Recht vor, die AGB und die übrigen Vertragsbestimmungen
jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB
werden dem Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben.
Sollte der Kunde durch die Änderung der AGB erheblich benachteiligt
sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der
geänderten AGB zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt mit
dem Inkrafttreten der Änderung. |
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| 12. Sonstige Vereinbarungen |
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| Der Kunde verzichtet bezüglich sämtlicher Forderungen gegen
Blackpoint auf sein Verrechnungsrecht.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages,
insbesondere der AGB, namentlich dieser Klausel, bedürfen
zu deren Gültigkeit der Schriftform. Vorbehalten bleiben die
Bestimmungen in Ziff.11 der AGB.
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur
nach schriftlicher Zustimmung von Blackpoint an Dritte übertragen.
Blackpoint kann den Vertrag ohne jede Zustimmung des Kunden
übertragen. |
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| 13. Immaterialgüterrechte |
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| Blackpoint gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses
ein unübertragbares und nicht ausschliessliches Recht
zur Nutzung der von Blackpoint zur Verfügung gestellten Dienstleistungen
und Produkte gemäss diesen AGB und den übrigen
Vertragsbestimmungen. Alle entsprechenden Immaterialgüterrechte
stehen unverändert Blackpoint oder dem Lizenzgeber zu.
Verletzt ein Kunde in diesem Zusammenhang Lizenzrechte
Dritter und wird Blackpoint dafür in Anspruch genommen, so hat der
Kunde Blackpoint dafür schadlos zu halten. |
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| 14. Gerichtsstand und anwendbares Recht |
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| Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht
unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtes (Übereinkommen der
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11. April 1980) anwendbar. |
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| Ausschliesslicher Gerichtsstand ist St. Gallen. |
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| Blackpoint Net AG , St. Gallen, den 1. März 2006 |
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