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Allgemeinen Geschäftsbedingungen  


AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend gemeinsam «Dienstleistungen») von Blackpoint Net AG (nachfolgend «Blackpoint»). Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft bezeichnet, welche mit Blackpoint einen Vertrag abgeschlossen hat.
1. Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle Dienstleistungen – kostenpflichtig oder gratis – welche Blackpoint erbringt. Die übrigen Vertragsbestimmungen, wie schriftliche Individualvereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements, usw. gehen den AGB im Falle von Widersprüchen vor. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird auf dem Internet unter www.blackpoint.net publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei Blackpoint bezogen werden. Im Bereich von Internet-Dienstleistungen gelten insbesondere die Internet-Benutzungsrichtlinien von Blackpoint.
2. Leistungen von Blackpoint
Blackpoint kann keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren ihrer Dienstleistungen oder für bestimmte Übertragungszeiten und Kapazitäten sowie für einen absoluten Schutz ihres Netzes vor unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem Abhören übernehmen. Zur Vertragserfüllung kann Blackpoint jederzeit Dritte beiziehen. Blackpoint betreibt unter dem Namen CityTel eine Telefonanlage an einem Telefonanschluss bei Netzbetreibern eigener Wahl. Die von Blackpoint angebotene Leistung besteht aus der Weiterleitung eines Telefongespräches von einem gemieteten Teilnehmernetzanschluss über das Internet an den Kunden. Blackpoint stellt keinen Teilnehmernetzanschluss bereit. Blackpoint behält an ihren Rufnummern das Eigentumsrecht. Eine Zuteilung von Rufnummern an den Kunden erfolgt nicht. Soweit Blackpoint kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Blackpoint ist befugt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste jederzeit einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
3. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Blackpoint jederzeit seine aktuellen Daten wie Namens- und Adressdaten bekannt zu geben und entsprechende Änderungen unverzüglich online, schriftlich oder per Fax mitzuteilen. Der Kunde hat für die Benutzung seines Anschlusses, den Gebrauch von Passwörtern bzw. für den Abruf der zur Verfügung gestellten Dienstleistung in jedem Fall einzustehen, namentlich auch durch Wahl erhöht kostenpflichtiger Nummern sowie bei Benutzung durch Drittpersonen. Der Kunde hält sämtliche Vertragsdaten, wie PIN- und PUK-Code sowie andere Codes und Passwörter geheim, insbesondere verpflichtet er sich, die Daten sicher zu verwahren und niemandem zugänglich zu machen. Er ist bei Missachtung dieser Schutzbestimmung für sämtlichen daraus entstehenden Schaden haftbar. Der Kunde hat Blackpoint umgehend über jede unerlaubte Nutzung oder den Verlust seiner Vertragsdaten oder seiner SIM-Karte zu informieren.
4. Preise
Die aktuellen und verbindlichen Preise sind auf dem Internet unter www.blackpoint.net publiziert oder bei Blackpoint direkt erhältlich. Änderungen von Preisen und Rabatten für Blackpoint Dienstleistungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und sind jederzeit und auf einen beliebigen Termin möglich. Sollte der Kunde durch eine solche Änderung erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der neuen Preise zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der neuen Preise oder Rabatte. Die Änderung von Steuer- oder anderen massgeblichen Abgabesätzen berechtigt Blackpoint, ihre Tarife ohne entsprechende Vorankündigung anzupassen. Der Kunde hat in diesem Fall kein Kündigungsrecht. Roamingtarife und Preise für Mehrwertdienste, Sonderdienste und Kurznummern können jederzeit ohne vorgängige Mitteilung geändert werden.
5. Zahlungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages spätestens bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum. Die geschuldeten Beträge aus der Benutzung von Mehrwertdiensten (o.ä.) werden dem Kunden mit der Rechnung von Blackpoint belastet. Blackpoint ist bei geringfügigen Rechnungsbeträgen berechtigt, die Rechnungsstellung zu verschieben. Innert der Zahlungsfrist kann der Kunde schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Danach gilt die Rechnung als vorbehaltlos akzeptiert. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 6 % zu bezahlen. Blackpoint ist berechtigt, pro Mahnung mindestens CHF 20.– in Rechnung zu stellen. Weitere Gebühren bleiben vorbehalten. Bleibt die Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist aus, ist Blackpoint berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung zu sperren oder einzustellen. Die nutzungsunabhängigen Entgelte wie etwa die vollumfänglichen Grundgebühren sind auch bei gesperrten oder eingestellten Dienstleistungen geschuldet. Blackpoint kann bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der vertraglichen Zahlungsbedingungen von ihren Kunden jederzeit Sicherheitsleistungen verlangen.
6. Datenschutz und Geheimhaltung
Blackpoint verpflichtet sich, Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten und die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten. Blackpoint verwendet Personendaten zur vertrags- und gesetzeskonformen Abwicklung und Erfüllung der angebotenen Dienstleistungen, zur Pflege der Kundenbeziehung sowie zur Entwicklung, Gestaltung und bedarfsgerechten Unterbreitung von Dienstleistungsangeboten. Erbringt Blackpoint zusammen mit Dritten oder über Dritte – im In- und Ausland – eine Leistung, namentlich Anrufe auf Netze anderer Anbieter, Informationsdienste, Roaming, WAP, SMS-Abfragen, info-kiosk etc., oder bezieht der Kunde Leistungen von Dritten über das Netz von Blackpoint so kann Blackpoint diesen Dritten Daten über die Kunden bekannt geben, soweit diese Bekanntgabe für die Erbringung und Abwicklung dieser Leistungen oder für das Inkasso notwendig ist. Es wird darauf hingewiesen, dass im Ausland die Aufbewahrung, Bearbeitung und die Weitergabe von Personendaten anderen als in der Schweiz geltenden Gesetzen unterstehen kann. Im Rahmen der Bearbeitung von Personendaten, die für den Abschluss oder die Abwicklung eines Vertrages notwendig sind, kann Blackpoint mit Behörden sowie mit Unternehmen, die mit der Schuldeintreibung oder der Kreditauskunft betraut sind, Daten austauschen oder ihnen Daten übergeben, wenn der Austausch oder die Übergabe zur Prüfung der Kreditwürdigkeit oder zur Geltendmachung von Forderungen erfolgt.
7. Telefon-, Internetmissbrauch
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Benutzung der Dienstleistungen von Blackpoint diese AGB, die übrigen Vertragsbestimmungen sowie die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Insbesondere dürfen die Dienstleistungen nicht zur Erfüllung von strafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden. Als Missbrauch gilt namentlich auch ein Weiterverkauf der Dienstleistungen durch den Kunden an Dritte und/oder die Verwendung der Dienstleistungen zur Terminierung von Anrufen auf dem Netz von Blackpoint mittels VoIP-Gateways oder ähnlichen Ausrüstungen. Ein Weiterverkauf darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Blackpoint erfolgen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen. Vorbehalten bleibt Ziff. 10 dieser AGB.
8. Lieferung von Gegenständen und Gewährleistung
Gegenstände, die dem Kunden geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von Blackpoint. Der Kunde räumt Blackpoint das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen. Blackpoint schliesst jegliche Gewährleistung für Kaufgegenstände und bezüglich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zugänglich gemachten Informationen im gesetzlichen Rahmen aus und tritt gleichzeitig sämtliche ihr zustehenden Ansprüche gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten an den Kunden ab.
9. Haftung von Blackpoint
Blackpoint ist bemüht, die Dienstleistungen möglichst fehlerlos und unterbruchsfrei zu erbringen. Dennoch kann Blackpoint Betriebsunterbrüche und Pannen nicht gänzlich ausschliessen. In keinem Fall kann Blackpoint für irgendwelche Schäden oder Folgeschäden, Datenverlusten, Datenveränderungen, Verzögerungen, Nichterreichbarkeit der Syteme oder andere Schäden haftbar gemacht werden. Insbesondere haftet Blackpoint nicht für Nichterreichbarkeit bzw. lange Zugriffszeiten der Dienstleistungen via Datennetze, die nicht von Blackpoint betrieben werden. Für von Dritten erstellte respektive bei Dritten abrufbare Inhalte bzw. Leistungen ist Blackpoint nicht verantwortlich. Für solche Inhalte oder Leistungen kann Blackpoint daher weder eine Zusicherungen abgeben noch eine Haftung oder Gewährleistung übernehmen.
10. Beginn, Kündigung, Sperrung
Diese AGB gelten auch für die Vertragsverhandlungen zwischen Blackpoint und dem Kunden. Bezüglich jedem Zugang (CityTel Abonnement, Festnetzanschluss, ADSL, VDSL, SDSL, Hosting usw.) besteht ein individueller Vertrag. Der Vertrag beginnt in der Regel mit der Annahme der schriftlichen Bestellung einer Dienstleistung durch Blackpoint. Im Falle einer Bestellung via Internet beginnt der Vertrag dann, wenn der Kunde von Blackpoint die entsprechende Vertragsbestätigung schriftlich oder via E-Mail erhält. In jedem Falle beginnt der Vertrag, wenn die Dienstleistung vom Kunden benutzt wird. Blackpoint behält sich das Recht vor, den Vertragsabschluss von der Leistung einer Sicherheit abhängig zu machen. Auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Verträge sind mit einer Frist von drei (3) Monaten auf das Ende eines Monats kündbar, sofern die Mindestvertragszeit abgelaufen ist. Verträge mit einer bestimmten Vertragsdauer sind mit einer Frist von drei (3) Monaten auf das Ende der bestimmten Dauer kündbar. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Dauer eines Vertrages stillschweigend um jeweils eine Abrechnungsperiode (3 Monatbe bei ADSL, VDSL. 1 Jahr bei Hosting. 1 Monat bei Server Housing, Colocation, CityTel) Bezieht der Kunde mehrere Dienstleistungen von Blackpoint, so hat er die Dienstleistung zu spezifizieren, die gekündigt wird. Wird ein Vertrag mit bestimmter Dauer durch den Kunden ausserterminlich gekündigt, ist ebenfalls die oben erwähnte Kündigungsfrist einzuhalten. Es werden die mit dem Kunden vereinbarten Bearbeitungsgebühren sowie allfällige weitere vereinbarte Gebühren fällig. Das Gleiche gilt für die Umwandlung in ein kleineres Dienstleistungspaket. Das Recht der Parteien zur fristlosen Auflösung des Vertrages aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten. Erfolgt die Zahlung nicht bis zum Ablauf der Zahlungsfrist, so ist Blackpoint ohne weiteres berechtigt Dienstleistungen zu sperren und dem Kunden für die Sperrung und/oder Entsperrung mindestens CHF 50.– zu verrechnen. Wird die Rechnung nach erfolgter Mahnung bezahlt, so können die Dienstleistungen gegen Verrechnung einer Gebühr wieder entsperrt werden. Blackpoint hat bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.B. widerrechtlicher Gebrauch gemäss Ziff. 7) das Recht, sämtliche oder einzelne Dienstleistungen einzustellen und die entsprechenden Verträge mit dem Kunden fristlos zu kündigen. Dies gilt insbesondere, falls der Kunde nicht fristgerecht eine von Blackpoint geforderte Sicherheit leistet oder in Fällen der missbräuchlichen Verwendung von Dienstleistungen, bei der Gefährdung von Einrichtungen von Blackpoint oder von Partnern von Blackpoint, der drohenden oder akuten Gefährdung von überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen, im Falle des in hohem Masse steigenden Entgeltaufkommens, das die Annahme rechtfertigt, dass der Kunde die Entgelte nicht vertragsgemäss entrichten können wird, bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden. Blackpoint kann in solchen Fällen statt zu kündigen die Dienstleistung sperren. Bei Sperrung oder Vertragsauflösung haftet der Kunde für sämtliche Schäden vollumfänglich. Im Fall von Einstellung und Kündigung der Dienstleistung schuldet der Kunde insbesondere die vereinbarte Bearbeitungsgebühr. Blackpoint ist in solchen Fällen nicht haftbar. Der Kunde hat Blackpoint zudem zur Deinstallation der von ihm benutzten Einrichtungen Zugang zu gewähren. Unbenutzte CityTel Konten werden nach 60, resp. 120 Tagen gelöscht und die Rufnummern werden wieder freigegeben. Massgebend für die Berechnung dieser Frist ist der letzte getätigte Anruf über die CityTel Rufnummer. Ist kein Guthaben auf dem CityTel-Konto vorhanden, wird das Konto nach 60 Tagen deaktiviert. Bei einem Guthaben auf dem CityTel-Konto gilt eine Frist von 120 Tagen. Allfällige Restguthaben können nicht zurückerstattet werden.
11. Änderung der AGB und der übrigen Vertragsbestimmungen
Blackpoint behält sich das Recht vor, die AGB und die übrigen Vertragsbestimmungen jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Sollte der Kunde durch die Änderung der AGB erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten AGB zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der Änderung.
12. Sonstige Vereinbarungen
Der Kunde verzichtet bezüglich sämtlicher Forderungen gegen Blackpoint auf sein Verrechnungsrecht. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, insbesondere der AGB, namentlich dieser Klausel, bedürfen zu deren Gültigkeit der Schriftform. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen in Ziff.11 der AGB. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von Blackpoint an Dritte übertragen. Blackpoint kann den Vertrag ohne jede Zustimmung des Kunden übertragen.
13. Immaterialgüterrechte
Blackpoint gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein unübertragbares und nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung der von Blackpoint zur Verfügung gestellten Dienstleistungen und Produkte gemäss diesen AGB und den übrigen Vertragsbestimmungen. Alle entsprechenden Immaterialgüterrechte stehen unverändert Blackpoint oder dem Lizenzgeber zu. Verletzt ein Kunde in diesem Zusammenhang Lizenzrechte Dritter und wird Blackpoint dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde Blackpoint dafür schadlos zu halten.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtes (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11. April 1980) anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist St. Gallen.
Blackpoint Net AG , St. Gallen, den 1. März 2006

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